KFKI-Förderbekanntmachung des BMBF
Das KFKI ruft zur Einreichung von Projektskizzen auf
Die Förderung von Forschungsprojekten des KFKI basiert auf den im „Forschungsrahmen“ dargelegten Forschungsbedarfen, die in „Förderrichtlinien des BMBF“ adressiert und umgesetzt werden. Der Forschungsrahmen zeigt die bestehenden Wissenslücken, die zur Erfüllung der Aufgaben der im Küsteningenieurwesen tätigen Landes- und Bundesverwaltungen geschlossen werden müssen, auf und bildet den inhaltlichen Rahmen. Die Förderbekanntmachung konkretisiert den Forschungsbedarf und legt die formalen Rahmenbedingungen wie die Antragseinreichung, das Begutachtungsverfahren und die Konditionen einer möglichen Förderung fest. Die zweite Förderbekanntmachung des BMBF zum Forschungsrahmen des KFKI mit dem Titel „Morphologische Entwicklungen im Kontext des Klimawandels an Nord- und Ostsee“ ist am 07.08.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-07-Bekanntmachung-Klimawandel.html
Vom 08.08.2024 bis zum 18.11.2024 können Projektskizzen zur Förderbekanntmachung über das elektronische Formularsystem easy-Online des BMBF eingereicht werden.
Ansprechpartner für fachliche Fragen ist der Forschungsleiter Küste, Prof. Frank Thorenz (E-Mail: frank.thorenz@nlwkn.niedersachsen.de, Telefon: +49 (0)4931 947 152), für Fragen zum Projektförderverfahren steht Ihnen Dr. Sigrid Sagert (E-Mail: s.sagert@ptj.de, Telefon: +49 (0)381 20356 272) und für sonstige allgemeine Fragen steht Ihnen die Leiterin der Geschäftsstelle, Dr. Ingrid Holzwarth (E-Mail: ingrid.holzwarth@baw.de, Telefon: +49 (0)40 81908 425), zur Verfügung.
Mit dem Forschungsrahmen des KFKI und der aktuellen Förderbekanntmachung des BMBF wird die Forschungsförderung des KFKI auf aktuelle Fragestellungen der anwendungsorientierten Forschung im Küsteningenieurwesen ausgerichtet. Damit ist das KFKI in der Lage, wichtige Bausteine für den Umgang mit den kommenden Herausforderungen im Küsteningenieurwesen zu liefern und insbesondere die in der Anwendung arbeitenden Verwaltungen des Bundes und der Küstenländer in ihren wichtigen Aufgaben zu unterstützen.